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Windpark Kohlenstraße ...

Für den Windpark Kohlenstraße mit seinen sieben 200 Meter hohen Windrädern wurde am 23.12.2014 vom Landratsamt Schwäbisch Hall die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt.

Gegen diese Genehmigung haben drei Bürgerinnen, deren Widerspruch vom Regierungspräsidium Stuttgart zurückgewiesen wurde, Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart erhoben.

Der Gemeinderat der Gemeinde Michelbach an der Bilz, deren Widerspruch gleichfalls zurückgewiesen wurde, hat auf Beschlussvorschlag von Bürgermeister Werner Dörr einen Rückzieher gemacht und auf eine Klage verzichtet.

Der Windpark Kohlenstraße wurde von den Stadtwerken Schwäbisch Hall GmbH errichtet. Die meisten Grundstücke, auf denen die 200 Meter hohen Windkraftanlagen gebaut und jetzt betrieben werden, stehen im Eigentum der Pfarreistiftung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH haben die nördlichste Windkraftanlage des Windparks Kohlenstraße der Bürgerwindenergieanlage Kohlenstraße GmbH & Co. KG überlassen. Mittlerweile haben die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH für die anderen sechs Windkraftanlagen eine Betreibergesellschaft, die Windpark Kohlenstraße GmbH & Co. KG gegründet.

Lesen Sie hier den offenen Brief von Roland Hölzel-Werner zu den Windkraftanlagen entlang der Kohlenstraße.

... und die Folgen

Das Landratsamt Schwäbisch Hall hat mit Bescheid vom 14.12.2016 den Windpark Uhl bei Weiler (Gemeinde Obersontheim) genehmigt. Dort heißt es u.a.:

"Zu bewerten ist die Schwere der Beeinträchtigung und die Empfindlichkeit des Naturraumes gegenüber den geplanten WEA ... Vor dem Hintergrund der durch die parallel in Entstehung befindlichen, bzw. bereits gebauten Windparks "Kohlenstraße" und "Naturstromspeicher Gaildorf" bestehenden Vorbelastung ist die Beeinträchtigung durch das Vorhaben "Kohlenstraße Forst-BW" noch weiter zu relativieren ... Eine Zerstörung liegt nicht vor, da der ursprüngliche Zustand irgendwann wieder herstellbar sein kann. Damit ist der Eingriff nicht dauerhaft bzw. irreversibel. Insgesamt kommt es zu wenig erheblichen Auswirkungen."

[Hervorh., M.S.]

Dieser geradezu zynischen Formulierung des Landratsamtes ist nichts hinzuzufügen.

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